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   BVerwG, 08.06.2006 - 4 B 38.06   

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https://dejure.org/2006,22695
BVerwG, 08.06.2006 - 4 B 38.06 (https://dejure.org/2006,22695)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2006 - 4 B 38.06 (https://dejure.org/2006,22695)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 4 B 38.06 (https://dejure.org/2006,22695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung - Neufestlegung von Flugrouten zum und vom Flughafen Frankfurt/Main - Einhaltung der Lärmschutzvorschriften - Konkretisierung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2006 - 4 B 38.06
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - (BVerwGE 121, 152) in rechtsgrundsätzlicher Weise die rechtlichen Anforderungen geklärt, denen die Abwägungsentscheidungen des Luftfahrt-Bundesamts bei der Festlegung von Flugrouten auf der Grundlage des § 27a Abs. 2 LuftVO aus Lärmschutzgründen unterliegen.

    Die Festlegung von Flugrouten ist auch nicht geeignet und dazu bestimmt, Art und Ausmaß des Luftverkehrsaufkommens näher zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - a.a.O. S. 162).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2006 - 4 B 38.06
    Auch das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 262 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2006 - 4 B 38.06
    Außerdem ist darzulegen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , stRspr).
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